von meineHeimat » Di 1. Mär 2011, 21:39
Hallo,
Laut Gesetz: Eine Firma darf keinen Arbeiter unter Mindestgehalt Anstellen. Es sei denn, er wird nur Halbtags angestellt. Es hat schon einen Grund das der Staat, ein Mindestgehalt festlegt. Wäre dieses nicht so, würde es dieses Gesetz nicht geben.
Keine Firma kann Jemanden Versichern, welches auch Gesetz ist, unter Mindestgehalt. (Normale Volljährige und Vollzeitig) Ich Arbeite damit.
Ein Dienstmädel darf nicht unter 605.000.-Gs. im Monat Verdienen und muss Versichert sein. Das Leben (ihr Unterhalt) muss Gratis sein, fuer diesen Lohn. Wenn ein Arbeitgeber sich nicht an diese Regeln hält, kann es ganz schlimme Gerichtsprobleme geben. Z.B. Ein Mädel ist 19 Jahre alt, Arbeitet in einer Aufnahme, (kein Beruf erlernt), diese muss mindestens 1.507.000.-GS. Verdienen im Monat. (Laut Gesetz) Das gleiche gilt fuer einen jungen Mann der als Helfer in einer Werkstatt Arbeitet. Mindestlohn muss gezahlt werden. Nur Arbeiter die beim Arbeitgeber Wohnen wie Dienstmädels und Estancia (Ranch) Arbeiter werden anders Abgerechnet und Minderjährige.
Klar, viele, viele halten sich nicht daran und solange wie der Arbeiter nicht aufs Gericht rennt, läuft das so. Allerdings, zahlt der Arbeitgeber das entsprechende nicht, was natürlich jeder Paraguayer weiss, was Pflicht ist, gibt es des öfftern mal Eingebrochen oder sonstigen Diebstahl, so holen sich manche Einheimischen halt das Geld was länger fehlte und vom Arbeitgeber nicht gezahlt wurde. Das ist nicht schön! Es ist auch nicht schön wenn der Arbeitgeber sich nicht am Gesetz hält.
Ungelernte Leute muessen meisst schwere Körperarbeiten erledigen, dafür muss genauso gut Mindestgehalt gezahlt werden und Versichert. Arbeiten diese schon längere Zeit bei einer Firma, erhalten diese auch meistens mehr als Mindestlohn. Ich kenne genug davon.
Es stimmt das einige Privathäuser die Putzfrauen extrem wenig zahlen, finde ich total Falsch, ist schliesslich Knochenarbeit. In der Asuncioner Gegend wird man kaum jemanden kriegen unter 7.000.-Gs./St., während ich im Inneren des Landes einige Orte kenne, wo diese Arbeit nicht unter 15.000.-Gs/St. geleistet wird.
Also wenn es Wahr ist das eine Unberufliche Person die vollzeitig Arbeitet nur Anspruch hat auf 40% Mindestlohn, ist dieses Gesetz Gestern rausgekommen und noch nicht Bekannt gegeben. Denn auf die Stauerämter und Versicherungen bin ich jede Woche und höre diese Aussage zum aller ersten male.
Ist und bleibt wie es ist, jeder sollte schauen das es richtig ist und